
zu viel | zu wenig |
Auto mit 570 PS | 14 Monate auf Bewährung |
25.000 Euro Geldstrafe | |
500 Arbeitsstunden | |
Führerscheinentzug für 2 Jahre |
Vor einem Jahr verunglückte ein Autofahrer bei einem Tempo von mindestens 286 km. Seine 18-jährige Mitfahrerin kam bei dem Unfall ums Leben.
Bei der Gerichtsverhandlung wurde der 25-jährige Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten zur Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 25.000 Euro als Geldstrafe bezahlen. Daneben wurde er zu 500 Stunden verurteilt. Sein Führerschein wurde für die Dauer von zwei Jahren entzogen. Unfallursache war, dass der Mann mit seinem 570 PS starken Sportwagen auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und von der Fahrbahn abkam.
Meiner Meinung nach ist das Urteil viel zu mild. Als 25-Jähriger muss ich wissen, welche Waffe ich mit 570 PS unter meinem Hintern habe. Die Geldstrafe wird der Mann wohl aus der Portokasse bezahlen, wenn er sich einen 570 PS starken Wagen leisten kann.
Viele Jahre wird schon über ein Tempolimit auf deutschen Straßen diskutiert. Weshalb gibt es immer noch keines?
Ausländische Autofahrer, in deren Land schon ein Tempolimit besteht nutzen dies rigoros aus. Die Polizei berichtet, dass zum Beispiel Schweizer sich auf unseren Autobahnen rennen liefern.
Das Tempolimit wir von den Politikern und der Auto Industrie Mafia verhindert. Wo soll unsere Regierung sonst ihre Parteispenden herbekommen ?
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Lieber Harald, ich teile deine Meinung absolut! Die Strafe für ein solches Vergehen ist wirklich viel zu mild! Das Mindeste und im Fall des beschriebenen Fahrers wäre der Einzug des Führerscheins und ein lebenslanges Fahrverbot. Ich glaube auch, dass er die Geldstrafe im Hinblick auf ein solch teures Fahrzeug wohl gut verschmerzen kann. Das empfindlichste wäre in diesem Fall vielleicht wirklich das Verbot, sich jemals wieder hinter das Steuer eines Autos setzen zu dürfen.
Hoffen wir mal, dass die Strafen wirklich irgendwann der Schwere an Schuld angepasst werden.
Herzliche Grüße
Heike
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Der Einzug des Fahrzeugs wäre auch eine empfindliche Strafe. Der Einzug des Führerscheins sind leider fast nicht zu überwachen. Wann bist du das letzte Mal kontrolliert worden?
Hab einen schönen Sonntag
Harald
Bei uns ist es sehr kühl und es regnet.
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Du hast recht Harald 😉 Der Einzug des Fahrzeugs wäre ebenfalls geeignet. Kann mich selbst gar nicht mehr recht erinnern, wann ich das letzte Mal kontrolliert worden bin. Aber wenn ich von mir ausgehe, ich würde mich gar nicht erst trauen, ein Fahrzeug ohne Führerschein zu bewegen… Aber was für mich gilt, muss noch lange nicht auf andere übertragbar sein *seufz*
Bei uns im Rheinland ist es derzeit noch recht mild und trocken, wenn sich auch die Sonne hinter den Wolken versteckt. Für dich ebenfalls einen schönen Sonntag! Herzliche Grüße
Heike
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