Dumm gelaufen ist es für einen eiligen Autofahrer. Am 24.06.2020 führte die Polizei eine fünfstündige Geschwindigkeitsmessung durch. Der eilige Autofahrer wurde im Laufe dieser Kontrolle gleich dreimal mit einem Geschwindigkeitsverstoß registriert.

Um 08:40 Uhr passierte er die Örtlichkeit mit 69 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h. Eine knappe Viertelstunde später wurde eine Geschwindigkeit von 74 km/h gemessen. Als er kurz nach 12.00 Uhr die Stelle abermals passierte wurde eine Geschwindigkeit von 60 km/h verbucht.

Für den ersten Verstoß erwartet ihn nun ein Bußgeld in Höhe von 60,- EUR, für die mittlere Fahrt ein Bußgeld in Höhe von 70,- EUR und ein Punkt im Fahreignungsregister und die letzte Fahrt schlägt mit einem Verwarngeld in Höhe von 20,- EUR zu Buche.

Als Ergebnis der Prüfung wurde festgehalten, dass fast jeder Fünfte Fahrer zu schnell unterwegs war. Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Fahrzeugführer, der die zulässige Geschwindigkeit um 59 km/h überschritt und somit mehr als doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs war! Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 105 km/h; ihn erwartet wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld in Höhe von 480,- EUR, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot.

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