Ein Autofahrer in der Schweiz muss eine Geldstrafe von umgerechnet 280 Euro bezahlen. Der Autolenker war im April 2019 auf einer Autobahn von der Polizei gestoppt worden. Er war aufgefallen, weil er unsicher mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Die Fahrt wurde von der Polizei gefilmt.

Bei der folgenden Kontrolle gab der Mann an, sich mit der Hand die Haare gekämmt und dabei in den Rückspiegel geschaut zu haben. Er argumentierte, dass es sich um ein Bagatelldelikt handele und eine Strafe deshalb nicht notwendig sei. Diesem Argument folgte das Gericht nicht.

Im vorliegenden Fall hätten die Phasen des Schlangenlinienfahrens durch die Friserutätigkeit 33 und 20 Sekunden gedauert – bei Tempo 120.