Rückwirkend zum 01.04.2020 hat die Bundesregierung eine neue Verodnung erlassen. Aus Platzersparnisgründen ist seit diesem Zeitpunkt die Benutzung von Fuß- und Radwegen durch beide Verkehrsteilnehmer gleichzeitig möglich.

Achten sie immer auf den Sicherheitsabstand von 1,50 Meter rundum.

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