
Rückwirkend zum 01.04.2020 hat die Bundesregierung eine neue Verodnung erlassen. Aus Platzersparnisgründen ist seit diesem Zeitpunkt die Benutzung von Fuß- und Radwegen durch beide Verkehrsteilnehmer gleichzeitig möglich.
Achten sie immer auf den Sicherheitsabstand von 1,50 Meter rundum.
Besser sind 2 Meter Abstand
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sei herzlich gegrüßt und behalte deinen Humor, Klaus
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