So weit ist es noch nicht. Es wird sich in der nächsten Zeit aber wohl so anfühlen.

Es hat uns erwischt. Seit mehreren Tagen wurde darüber geredet. Nun haben wir sie. Die

A U S G A N G S B E S C H R Ä N K U N G

Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Dazu zählen Wege, Gehweg, Plätze, öffentliche Grünanlagen sowie der Wald.

Wir dürfen nur noch aus einem wichtigen Grund auf die Straße. Dazu zählt die Fahrt zur Arbeit, zum Einkaufen und zum Arzt.

Darüber hinaus ist es erlaubt spazieren zu gehen. Aber nur alleine. Ausnahme: Alle Mitglieder einer Familie oder Wohngemeinschaft.

Die Ausnahmebeschränkungen gelten vorerst bis zum 03.04.2020.

Werbung